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Arbeitslosengeld 2 - Berechnung   (ab Juli 2009)
– Mit Berechnung von Kinderzuschlag* und Verweis zur Wohngeld-Berechnung.

Mit der Umsetzung von Hartz IV wurde 2005 die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ – auch „Arbeitslosengeld II“ (ALG2) genannt.
Die Grundsicherung steht allerdings allen zur Verfügung, die mindestens drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind, also auch Erwerbstätigen mit zu geringem Einkommen.

Diese ALG2-Berechnung bietet keine Gewähr für die Korrektheit des berechneten Anspruchs!
Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden.
Um Ihnen die Eingaben zu erleichtern werden nur Standardfälle berücksichtigt.

(Für die Erstellung der Statistik wird der DNS-Eintrag Ihres Internet-Providers für kurze Zeit zwischengespeichert.)

Regelsatz


(Stand 1.7.2009 – dieser Eckregelsatz sollte jährlich zum 1.Juli der Rentenentwicklung angepasst werden.)

Antragsteller (volljährig und min. 3 Std./Tag erwerbsfähig)



[1] z.B. Monatsticket oder KFZ-Haftpflicht und 0,20€ pro Entfernungskilometer und Arbeitstag.
[2] Grundfreibetrag von 100€ deckt bei niedrigeren Einkommen alle Werbungskosten ab.
[3] 30€ Versicherungspauschale und 15,33€ Arbeitsmittelpauschale werden bereits berücksichtigt.



Wohnung


Partner




Kinder

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[*] Von Erwerbseinkommen ziehen Sie 100€ und 1/5 des 100€ übersteigenden Brutto-Einkommens ab.

Kinder (für volljährige Kinder ggfls. oben Versicherungspauschale berücksichtigen)

* Zum Kinderzuschlag für mehr als 10 Kinder:
Für den Wohnanteil der Eltern beschränkt sich das Merkblatt des Bundesministeriums leider auf 5 Kinder und die Sammelanweisungen der Bundesagentur für Arbeit auf 10 Kinder.
Ich würde gern auch den Kinderzuschlag für kinderreichere Familien berücksichtigen, wenn ich die dazu notwendigen Wohnanteile in Erfahrung bringen könnte…