Die gängigen Schuldnerberatungs-Programme gehen davon aus, dass es zur Verbraucherinsolvenz oder zumindest zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren kommen muss. Dank Stundung sind die Kosten eines Insolvenzverfahrens, insbesondere die Vergütung des Insolvenzverwalters, auch eher uninteressant. Dabei sollte gerade dies in ernsthaften außergerichtlichen Einigungsversuchen mit einbezogen werden. Mit meinem Online-Rechner lassen sich die den Gläubigern verloren gehenden Insolvenzkosten mit einem Klick einer außergerichtlichen Verteilung gegenüberstellen.
Das Programm berücksichtigt die Änderungen der InsO-Reform und gibt ggf. einen Hinweis auf eine mögliche vorzeitige Restschuldbefreiung aus, wobei eine Verfahrensdauer von einem Jahr zugrunde gelegt bzw. eine ggf. auch mögliche längere Dauer angegeben wird.
Ein paar Hinweise zur Nutzung: