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Wohngeld-Berechnung   (ab 2009)

Diese Wohngeldberechnung hält sich exakt an die Rechenvorschriften des Wohngeldgesetzes und setzt die Wohngeldformel über die BCMath-Funktionen mit 10-stelliger Genauigkeit um, bietet jedoch keine Gewähr für die Korrektheit des berechneten Anspruchs!
(Für die Erstellung der Statistik wird der DNS-Eintrag Ihres Internet-Providers für kurze Zeit zwischengespeichert.)

» Berechnung von Kinderzuschlag oder eines evtl. höheren Anspruchs auf Arbeitslosengeld 2.

Wohnung

(bzw. auf den Monat umgerechnete Belastungen bei Eigentum)

/ [Auswahl für NRW]
Wenn Sie in NRW wohnen und Javascript aktiviert haben, nutzen Sie die obige Auswahl.
Ansonsten entnehmen Sie Ihre Mietstufe bitte dieser Anlage zur Wohngeldverordnung.

Haushalt

Einkommen

Unberücksichtigt bleibt Kindergeld und Einkommen von Kindern (für 16- bis 24-jährige bis zu 600€ jährlich).
Vom Einkommen können Werbungskosten von ggfs. auch über 920€ jährlich und Bewerbungskosten abgesetzt werden. Ferner können Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen geltend gemacht werden.
Zu Sonderzahlungen zählen z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld.


Es werden vier Einkunftsarten unterschieden, für die verschiedene prozentuale Abzüge vom Brutto-Einkommen errechnet werden. Dabei werden folgende (gesetzliche) Abzüge berücksichtigt:
Steuern, Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge.
Arbeitsentgelt mit allen drei Abzügen ist hier einzutragen:

Steuer-, Kranken- und Rentenversicherungspflichtige Brutto-Einkommen:


(920€ für Lohn oder Gehalt)


Brutto-Einkommen mit zwei der o.g. Abzüge (wie u.U. aus selbständiger Arbeit):


(920€ für Lohn oder Gehalt)


Brutto-Einkommen mit einem der o.g. Abzüge (wie z.B. Renten):


(pauschal 102€ für Renten)


Brutto-Einkommen ohne Abzüge (wie z.B. ALG I, unversteuerter Unterhalt, Waisengeld, Witwengeld):


(pauschal 51€ für Zinsen)

Freibeträge

Freibeträge nach §17 WoGG und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen nach §18 WoGG sind hier einzutragen:

(z.B. 1.500/1.200€ jährlich für 100% Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige)

(z.B. bis zu 3000/6000€ oder mehr für Unterhaltsverpflichtungen)

Weitere Einkommen ?

Weitere regelmäßige oder unregelmäßige Brutto-Einkommen (abzgl. Werbungskosten):